AGB



§ 1 Zustandekommen des Maklervertrags
Mit Inanspruchnahme unserer Tätigkeit z.B. durch Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter, Besichtigungen, etc.
auf Grund unseres Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- oder Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

§ 2 Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Webseite ist weitestgehend ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit wir in unseren Formularen personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) erheben, erfolgt dies, soweit möglich, auf freiwilliger Basis.

Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (u.a. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Weiterführende Informationen zum Umgang mit Ihren Daten und dem Einsatz mit Analyse-Tools finden Sie unter Datenschutz.

§ 3 Auftragsdetails und Weitergabeverbot
Das Angebot der Heibeck-Immobilien versteht sich freibleibend und unverbindlich. Sämtliche durch uns bereit gestellten Informationen und Unterlagen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Sie dürfen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden zur Zahlung der vereinbarten Provision in voller Höhe, für den Fall, dass ein Hauptvertrag zustande kommt.
Vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages ist der Auftraggeber (Eigentümer) verpflichtet, unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Heibeck-Immobilien rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit erfolgt ist.

§ 4 Provisionsanspruch und Fälligkeit
Ein Provisionsanspruch der Heibeck-Immobilien entsteht, sobald es aufgrund unserer Vermittlungstätigkeit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages kommt. In diesem Fall berechnet sich unsere Vermittlungsprovision wie folgt:• Bei der Vermittlung von Grundbesitz (bebaut/ unbebaut) jeweils 7,14 % inkl. MwSt. aus dem Kaufpreis den für Käufer
• Bei der Anmietung von Wohnräumen 2 Netto-Monatsmieten inkl. MwSt. für den Vermieter
• Bei einem Suchauftrag durch den Mieter 2 Netto-Monatsmieten inkl. MwSt. für den Mieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (§2 Abs.
1a WoVermRG)
Die vorstehenden Provisionssätze gelten soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Folgeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dann vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt.

Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist und ist in vollem Umfang innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

§ 5 Doppeltätigkeit

Heibeck-Immobilien ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenskollision vorliegt.

§ 6 Haftungsbegrenzung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Unterlagen und Pläne zu dem Objekt vom Verkäufer/Vermieter bzw. einem von diesem beauftragten Dritten stammen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen übernehmen wir daher keine Haftung. Es obliegt daher unseren Kunden, die erhaltenen Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Grundsätzlich gilt, dass - soweit der Kunde durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet - die Haftung der Heibeck-Immobilien auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt wird.

§ 7 Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute im Sinne des HGB ist Potsdam.

Ihre Nachricht an uns

Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
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